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Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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18107 Rostock
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25.01.2023 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr |
Gesetz zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
In dem o.a. Gesetz sind auch wichtige Neuregelungen zur Praxis der Betriebsprüfungen enthalten. Insbesondere Regelungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen.
- diese sollen zukünftig früher begonnen und abgeschlossen werden
- von den Beteiligten werden aber auch erweiterte Mitwirkungspflichten gefordert werden
Wichtige Punkte:
- Begrenzung der Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 AO) für außengeprüfte UN
- zeitnahe Rechtssicherheit durch die Einführung eines bindenden Teilabschlusses (§ 180 Abs. 1a AO)
- Neuregelung der Mitwirkungspflichten (§ 90 AO)
- Einführung eines neuen Sanktionssystems bei Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO), das für alle Außenprüfungen gilt
- Festlegung von Prüfungsschwerpunkten (§ 197 Abs. 3 und 4 AO)
- Vereinbarung von sog. Zwischengesprächen (§ 199 Abs. 2 AO)
- Ermöglichung elektronischer Verhandlungen und Besprechungen (§§ 201 Abs. 1, 146 Abs. 2a und 2b AO)
- Beschränkung der Ermittlungen bei innerbetrieblichem Steuerkontrollsystem (Art. 97 § 38 EGAO)