Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Ostseeallee 40
18107 Rostock
Tel.: 0381 / 779 98 59-0
Fax: 0381 / 779 98 59-3
E-Mail: info@stb-verband-mv.de
16.05.2023 | 09:00 Uhr – 16:30 Uhr |
Steuerliche Immobilienbewertung
Die steuerliche Immobilienbewertung richtet sich nach dem Bewertungsgesetz. Für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer sind die Regelungen des Bewertungsgesetzes zwingend vorrangig anzuwenden. Bei überhöhten Werten muss in der Praxis die Escape-Klausel zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts geprüft werden. Hier hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 für die Steuerzahlerinnen und -zahler günstigere Regelungen eingeführt, als dies nach der bisherigen Rechtsprechung der Fall war. Die Finanzverwaltung will hierzu weitere Erläuterungen veröffentlichen.
Anschaulich erläutert das Seminar die Wertermittlungen für unbebaute Grundstücke und für bebaute Grundstücke im Vergleichs-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Dazu gehören auch die erweiterten Modifikationsmöglichkeiten, die mit den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 eingeführt wurden.
Gliederung
Steuerliche Unternehmensbewertung nach §§ 199 ff BewG
Sobald bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer der Wert eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflichen Praxis relevant ist, ist eine Berechnung des gemeinen Werts erforderlich. Aufwändige Bewertungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen scheiden dabei im Zeitpunkt einer Planung häufig aus. Hier bietet sich eine in der steuerlichen Praxis zu 95 % angewandte und Bewertungsmethode nach dem sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG an.
Das Seminar vermittelt anschaulich, welche systematischen Schritte zum jeweiligen Wertansatz führen. Dabei geht das Seminar auch auf den mindestens anzusetzenden Substanzwert ein. Ebenso wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen das vereinfachte Ertragswertverfahren zulässig ist.
Gliederung